Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung
§ 3 Mitgliedschaft, aktives und passives Wahlrecht
§ 4 Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühr, Umlagen, Arbeitsleistung
§ 5 Ehrungen
§ 6 Organe des Vereins
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
§ 9 Vertretung
§ 10 Kassenprüfer, Geschäftsjahr
§ 11 Haftung
§ 12 Auflösung des Vereins
§ 13 Inkrafttreten
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "TC Blau Weiß Oberweier" und wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lahr eingetragen. Nach der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“. Sitz des Vereins ist Friesenheim, Ortsteil Oberweier.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung
§ 3 Mitgliedschaft, aktives und passives Wahlrecht
§ 4 Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühr, Umlagen, Arbeitsleistungen
§ 5 Ehrungen
§ 6 Organe des Vereins
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
a) Entgegennahme der Jahresberichte und Kassenberichte
b) Entlastung des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes
c) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer
d) Beschlussfassung über Satzungsangelegenheiten
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren/Umlagen
f) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, des Vorstandes und des g) erweiterten Vorstandes
g) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden
h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
§ 8 Vorstand
a) 1. Vorsitzender
b) Stellvertretender Vorsitzender
c) Sportwart
d) Jugendwart
e) Kassenwart
f) Kassenwart
g) Schriftführer
h) 2 bis 4 Beisitzer
§ 9 Vertretung
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jedes dieser zwei Mitglieder ist allein vertretungsberechtigt.
§ 10 Kassenprüfer, Geschäftsjahr
§ 11 Haftung
Der Verein haftet für Unfälle und Schäden nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen allgemeinen Versicherungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verein nicht für Gegenstände, die in den Vereinsräumen oder auf der Tennisanlage abhandenkommen.
§ 12 Auflösung des Vereins
§ 13 Inkrafttreten
Die Satzung und ihre Änderungen treten mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 14.11.2024 in Kraft. Änderungen sind unverzüglich beim Vereinsregister zur Eintragung anzumelden.
Friesenheim, 14.11.2024
TC BW Oberweier e.V.
Palmengasse 8
77948 Friesenheim
E-Mail: info@tc-oberweier.de
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